I. Die Schwerpunktprüfung an der Universität Mainz
Nach dem am Fachbereich 03 der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz vorgesehenen Modell soll jeder Schwerpunktbereich mit zwei dreistündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Das zentrale Modell ist das so genannte Kombinationsmodell: Die Studierenden wählen zwei unabhängige Teilbereiche, die jeweils mit einer dreistündigen Klausur abgeschlossen werden.
Ein solcher Teilbereich ist das Internationale Privat- und Verfahrensrecht. Dieser baut auf der Pflichtvorlesung „Grundzüge des Internationalen Privatrechts“ auf, die für alle Studierenden im Rahmen des Pflichtstoffes für das Staatsexamen verbindlich ist (vgl. Anhang A, I, 7 zur JAPO n.F.).
II. Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht
1. Inhalt
Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht soll die Studierenden auf diejenigen Situationen vorbereiten, in denen privat- oder wirtschaftsrechtliche Fälle internationale Aspekte aufweisen, beispielsweise aufgrund der Herkunft der Parteien. Die wichtigsten Fragen sind in diesem Zusammenhang: Welchem Recht unterliegen die betreffenden Rechtsbeziehungen? Die Gerichte welchen Staates wären im Streitfall für die Entscheidung zuständig? Wäre ein ausländisches Urteil im Inland anzuerkennen?
Die einschlägigen Regelungen finden sich heute zu einem großen Teil in europarechtlichen Instrumenten oder in Staatsverträgen. Ergänzend sieht das deutsche Recht entsprechende Regelungen vor. Besondere Beachtung verdient das UN-Übereinkommen über internationale Kaufverträge (CISG), das das auf Kaufverträge anwendbare Recht für inzwischen über 90 Vertragsstaaten weltweit vereinheitlicht hat. Alle drei Bereiche werden in den Vorlesungen behandelt.
2. Grundlage: Pflichtstoff IPR nach neuer JAPO (ab Staatsexamen 2025)
- Vorlesung Grundzüge IPR (2 SWS; Inhalt: Grundzüge Internationales Zivilprozessrecht/ Grundzüge Kollisionsrecht): grds. im WiSe
Es wird empfohlen, diese Vorlesung zu hören, bevor man den Teilschwerpunkt beginnt (oder zumindest zeitgleich mit dem ersten Schwerpunkt-Semester). Der Stoff wird auch im Buch Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht – Der Pflichtstoff, behandelt. Näheres dazu unten.
3. Vorlesungen Teilschwerpunkt IPR (6 SWS)
- Internationales Familien-/Erbrecht, einschl. dazugehöriges IZPR („SP IPR I“) (3 SWS): grds. im WiSe
- Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht („SP IPR II“) (1 SWS): grds. im SoSe
- UN-Kaufrecht – CISG (1 SWS): grds. im SoSe
- Vertiefung Internationales Zivilprozessrecht (IZPR) (1 SWS): grds. im WiSe
Alle Vorlesungen des Teilschwerpunkts können in beliebiger Reihenfolge gehört werden.
4. Übungen Teilschwerpunkt IPR (insges. 2 SWS)
- Übung IPR (1 SWS, 6-7 Termine zu je 90 Minuten): jedes Semester; empfohlen wird die Teilnahme in zwei Semestern (angebotene Klausuren: WiSe: 2; SoSe: 1)
5. Beginn des Schwerpunktstudiums
- Das Studium im Teilschwerpunkt IPR kann in jedem Semester begonnen werden. Die Vorlesungen des Teilschwerpunkts können in beliebiger Reihenfolge gehört werden (s.o.).
- Verhältnis zur Pflichtstoffvorlesung Grundzüge IPR (2 SWS): Es wird empfohlen, diese Pflichtstoffvorlesung vor Beginn des Schwerpunktstudiums oder zumindest zeitgleich mit diesem im ersten Semester des Schwerpunktstudiums zu hören bzw. Teile des Pflichtstoffs vor Beginn des Schwerpunktstudiums im Wege des Selbststudiums durchzuarbeiten. Im Einzelnen:
- Beginn des Schwerpunktstudiums IPR im WiSe: Wenn Sie die Pflichtstoffvorlesung nicht ohnehin schon in einem früheren Semester gehört haben, können Sie sie zeitgleich im ersten Wintersemester Ihres Schwerpunktstudiums hören. Sie sollten dann nur vor Beginn der Schwerpunkt-Vorlesung IPR I einen kurzen Abschnitt im Buch Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht – Der Pflichtstoff durchlesen (in der 2. Aufl.: §§ 1, 7).
- Beginn des Schwerpunktstudiums IPR im SoSe: Im SoSe wird die Pflichtstoffvorlesung IPR in der Regel nicht angeboten. Wenn Sie sie nicht schon vorher gehört haben, können Sie dennoch mit dem Schwerpunktstudium IPR die im SoSe beginnen. Sie sollten dann nur vor Beginn der Schwerpunkt-Vorlesung IPR I einen kurzen Abschnitt im Buch Bach/Huber, Internationales Privat- und Prozessrecht – Der Pflichtstoff durchlesen (in der 2. Aufl.: §§ 1, 7).
6. Übergangsregelung: Hinweise zu WS 23/24 und SoSe 24 (betrifft: Staatliche Pflichtfachprüfung 2023, 2024)
- Wer den staatlichen Teil des Ersten Staatsexamens 2023 oder 2024 schreibt, fällt in Bezug auf den Stoffkatalog nicht unter die Geltung der neuen JAPO. Unterschied: Für Sie greift ein anderer Pflichtstoffkatalog im IPR, der jeweils im SoSe mit der Vorlesung Grundzüge IPR (bisheriger Pflichtstoff) abgedeckt wird. Dieser umfasst insbesondere nicht die Grundzüge des IZPR.
- Einzige Konsequenz für Ihr Programm im Teilschwerpunkt IPR: Besuchen Sie zusätzlich den ersten Teil („IZPR I“) der Vorlesung „Grundzüge IPR (neuer Pflichtstoff)“ im WiSe (oder, falls ausnahmsweise angeboten, im SoSe), bevor Sie die SP-Vorlesung „Vertiefung IZPR“ besuchen.
Die Studierenden erhalten in den Vorlesungen jeweils Skripten oder ausführliche Gliederungen, die u.a. dazu dienen, den Prüfungsstoff zu bestimmen. In den Übungen werden Lösungsgliederungen zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden Seminare oder Zusatzveranstaltungen zu weiterführenden Themen angeboten.
7. Materialien
Die Studierenden erhalten in den Vorlesungen jeweils Skripten oder ausführliche Gliederungen, die u.a. dazu dienen, den Prüfungsstoff zu bestimmen. In den Übungen werden Lösungsgliederungen zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden Seminare oder Zusatzveranstaltungen zu weiterführenden Themen angeboten.
8. Kombinationsmöglichkeiten
Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht kann mit jedem Teilbereich der Fächergruppe 2 (vgl. § 2 Abs. 3 SPBO) kombiniert werden (z.B. Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht; Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht; Familien- und Erbrecht; Internationales Öffentliches Recht; Steuerrecht…).