Schwerpunktstudium IPR

I. Die Schwerpunktprüfung an der Universität Mainz

Nach dem am Fachbereich 03 der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz vorgesehenen Modell soll jeder Schwerpunktbereich mit zwei dreistündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Das zentrale Modell ist das so genannte Kombinationsmodell: Die Studierenden wählen zwei unabhängige Teilbereiche (à 8 SWS), die jeweils mit einer dreistündigen Klausur abgeschlossen werden; außerdem erfolgt in einem Teilbereich eine mündliche Prüfung. Ein solcher Teilbereich ist das Internationale Privat- und Verfahrensrecht. Dieser baut auf der einstündigen Pflichtvorlesung „Grundzüge des Internationalen Privatrechts“ auf, die für alle Studierenden im Rahmen des Pflichtstoffes für das Staatsexamen verbindlich ist (vgl. Anhang A, I, 7 zur JAPO n.F.).

II. Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht (neue SPBO)

1. Inhalt

Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht soll die Studierenden auf diejenigen Situationen vorbereiten, in denen privat- oder wirtschaftsrechtliche Fälle internationale Aspekte aufweisen, beispielsweise aufgrund der Herkunft der Parteien. Die wichtigsten Fragen sind in diesem Zusammenhang: Welchem Recht unterliegen die betreffenden Rechtsbeziehungen? Die Gerichte welchen Staates wären im Streitfall für die Entscheidung zuständig? Wäre ein ausländisches Urteil im Inland anzuerkennen?

Die einschlägigen Regelungen finden sich heute zu einem großen Teil in europarechtlichen Instrumenten oder in Staatsverträgen. Ergänzend sieht das deutsche Recht entsprechende Regelungen vor. Besondere Beachtung verdient das UN-Übereinkommen über internationale Kaufverträge (CISG), das das auf Kaufverträge anwendbare Recht für inzwischen über 60 Vertragsstaaten weltweit vereinheitlicht hat. Alle drei Bereiche werden in den Vorlesungen behandelt.

2. Lehrveranstaltungen

a) Grundlage: Pflichtstoff ‚Grundzüge IPR‘

Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht (IPR) setzt grundsätzlich voraus, dass die Studierenden den Pflichtstoff im IPR (‚Grundzüge des IPR‘ i.S.d. jeweils geltenden Prüfungsordnung) beherrschen. Der Stoff des Teilbereichs baut darauf auf.

Seit dem Wintersemester 2018/19 orientiert sich die Pflichtfachvorlesung ‚Grundzüge IPR‘ bereits an dem künftigen (voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft tretenden – dies hängt davon ab, wann in Rheinland-Pfalz die neue JAPO verabschiedet wird) Pflichtstoffkatalog im IPR. Sie wird deshalb jetzt als 2-stündige (nicht mehr wie bisher als 1-stündige) Vorlesung angeboten, und zwar nach Möglichkeit jedes Semester (Ausnahmen insbesondere bei Forschungssemestern).

Idealerweise sollten die Studierenden die Vorlesung ‚Grundzüge IPR‘ besucht haben, bevor sie das Schwerpunktstudium im IPR aufnehmen. [In manchen Wintersemestern werden wir ab dem WiSe 2020/21 möglicherweise versuchen, die Vorlesung ‚Grundzüge IPR‘ zum Teil geblockt vor Semesterbeginn anzubieten, so dass ein unmittelbarer Einstieg in das Schwerpunktstudium des Wintersemesters möglich ist. Ob dies jeweils funktioniert, ist jedoch einzelfallabhängig und äußerst unsicher (Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ankündigungen in Jogustine). Wir empfehlen deshalb, dass Sie Ihr Studium so planen, dass Sie die Vorlesung ‚Grundzüge IPR‘ in dem Semester vor Aufnahme des Schwerpunktstudiums absolvieren.]

Das Schwerpunktstudium IPR kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

b) Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt IPR

Die Neufassung des Pflichtfachkatalogs führt zu einer Erweiterung des Pflichtstoffs im IPR. Ein Teil des bisherigen Schwerpunktstoffs ist deshalb nun Teil des Pflichtfachstoffs und wird dementsprechend in der Vorlesung ‚Grundzüge IPR‘ behandelt; dies betrifft insbesondere Bereiche des Internationalen Prozessrechts. Daraus ergaben sich kleinere Änderungen für das Vorlesungsprogramm im Schwerpunkt IPR.

Der Teilbereich IPR umfasst – in der neuen Struktur - folgende Lehrveranstaltungen, die in der Regel von Prof. Gruber oder Prof. Huber abgehalten werden:

  • Vorlesung Internationales Familien- und Erbrecht (IPR I)
    (3 SWS, i.d.R. WiSe)
  • Vorlesung Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht (IPR II)
    (1 SWS, i.d.R. SoSe)
  • Vorlesung Internationales Kaufrecht (CISG)
    (1 SWS, i.d.R. SoSe)
  • Vorlesung Vertiefung im Internationalen Prozessrecht
    (1 SWS, i.d.R. WiSe)
  • Übung (1 SWS, i.d.R. jedes Semester; zwei Klausuren im WiSe, eine Klausur im SoSe)

Die Studierenden erhalten in den Vorlesungen jeweils ausführliche Gliederungen, die u.a. dazu dienen, den Prüfungsstoff zu bestimmen. In den Übungen werden Lösungsgliederungen zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden Seminare oder Zusatzveranstaltungen zu weiterführenden Themen angeboten.

3. Kombinationsmöglichkeiten

Der Teilbereich Internationales Privat- und Verfahrensrecht kann mit jedem Teilbereich der Fächergruppe 2 (vgl. § 2 Abs. 3 SPBO) kombiniert werden (z.B. Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht; Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht; Familien- und Erbrecht; Internationales Öffentliches Recht; Steuerrecht…).

 

Schwerpunktbereich IPR

 

Hinweise zum Wintersemester 2021/22

Hinweise zum Wintersemester 2021/222 finden Sie hier: IPR Schwerpunkt WiSe 21 22 Stand 020921.

 

Hinweise zu den Materialien

Die Materialien zum Vorlesungsprogramm stehen in Moodle zur Verfügung, und zwar:

- wie gewohnt veranstaltungsbezogen

- zusätzlich ab Anfang Mai 2020 über den Kursnamen "Schwerpunkt IPR" veranstaltungsübergreifend (d.h. für alle Schwerpunktsvorlesungen, auch wenn sie im aktuellen Semester nicht angeboten werden).

 

Hinweis zum "Einstieg" in das Schwerpunktstudium

Der Einstieg in das Schwerpunktstudium ist gleichermaßen im Winter- wie im Sommersemester möglich. Die Schwerpunktvorlesungen bauen nicht direkt aufeinander auf.
Sinnvoll wäre es, vor Beginn (oder im ersten Semester) des Schwerpunktstudiums die Pflichtfachvorlesung "Grundzüge IPR" gehört bzw. das dort angebotene Skript bzw. Lehrbuch durchgearbeitet zu haben.